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Dem pflegebedürftigem Menschen in seiner Häuslichkeit Sicherheit geben
... einen alten Baum verpflanzt man nicht ...
Wir bieten unserem Pflegebedürftigen/Kunden eine ausreichend, gleichmäßige und konstante Versorgung, entsprechend des pflegerischen Bedarfs und der individuellen Bedürfnisse, an. Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
Außerhalb der Bürozeiten, sowie an Wochenenden und Feiertagen ist über die Rufnummer unserer häuslichen Pflege durch Anrufweiterschaltung auf ein Mobiltelefon jederzeit eine erfahrene Pflegefachkraft erreichbar. Unsere Mitarbeiter sind mit einem Handy ausgestattet, um im Bedarfsfall die Verwaltung oder die PDL direkt anrufen zu können.
Unsere intern geschulten Pflegehelferinnen pflegen unter ständiger Verantwortung ausgebildeter Pflegefachkräfte. Diese wiederum unterstehen der Pflegedienstleitung mit der Zusatzqualifikation zur Leitung einer ambulanten Einrichtung. Es ist gewährleistet, dass die Pflegedienstleitung durch eine Pflegefachkraft mit Leitungsfähigkeiten vertreten wird.
Die personellen Mindestvoraussetzung, die vertraglich mit den Kostenträgern vereinbart ist, erfüllen wir in einem überhöhten Maß. Wir haben einen Pflegefachkräfteanteil von über 70 %.
Wer nimmt häusliche Pflege in Anspruch
Pflege- und betreuungsbedürftige Menschen die ...
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ihre Angehörigen entlasten wollen |
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ihren pflegenden Angehörigen eine Berufstätigkeit oder Zeit für sich ermöglichen wollen |
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einen längeren Krankenhausaufenthalt, wenn medizinisch möglich, verhindern wollen |
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so lange wie möglich zu Hause bleiben wollen |
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bei Krankenhausaufenthalt ihre Familie weiter versorgt wissen wollen |
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medizinisch notwendige Behandlungen nicht alleine durchführen können/dürfen |
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trotz Alters und Krankheit wert auf Ihre Selbständigkeit wert legen |
Welche Leistungen bietet die häusliche Pflege
Unsere Patienten werden von einem freundlichen und qualifizierten Team betreut, denen Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz keine Fremdwörter sind.
- Krankenhausersatzpflege
- Behandlungspflege zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
- Grundpflegeleistungen (Waschen, Anziehen, usw.)
- Pflichtleistung der Krankenkassen im Bereich Familienpflege und Kinderbetreuung
- Weiterführung des Haushaltes
- Haushaltshilfe, Betreuung uvm.
Wer bezahlt die häusliche Pflege
Je nach Art der benötigten Pflege werden die Kosten zum Teil oder ganz durch die Krankenkasse, Pflegekasse und/oder vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Selbstverständlich beraten wir Sie bei Bedarf.
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