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Das Leistungsangebot
Unsere häusliche Krankenpflege erbringt Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie im Auftrag der Sozialleistungsträger. Darüber hinaus bieten wir unseren Pflegebedürftigen und Kunden zusätzliche Dientstleistungen, wie Haus- und Familienpflege, Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen an.
Diese Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden.
Krankenversicherung
Im Rahmen der Krankenversicherung bieten wir folgende Leistungen an:
§ 37,1 SGB V: Krankenhausersatzpflege
- zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen,
- zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts,
- wenn Krankenhausbehandlungen geboten, aber nicht ausführbar ist
§ 37,2 SGB V: Behandlungspflege
- zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
§ 38,1 SGB V : Pflichtleistung
- Familienpflege, Kinderbetreuung (bei Kindern unter 12 Jahren oder wenn das Kind behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist) bei Verhinderung der Betreuungsperson.
§ 38,2 SGB V : Satzungsleistungen
- Weiterführung des Haushaltes : Bei eigener Erkrankung und/oder bei pflegebedürftigen Personen im Haushalt.
- Betreuung/Beaufsichtigung: von Kindern über 12 Jahren
Pflegeversicherung
Wir erbringen nach den Maßgaben des SGB XI, Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität, und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe der gültigen Leistungskomplexe. Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen sie gezielt bei der Pflege vor Ort.
| § 36 SGB XI |
| Sachleistung bis zu |
Pflegestufe I |
440,00 € |
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Pflegestufe II |
1040,00 € |
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Pflegestufe III |
1510,00 € |
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Härtefall |
1918,00 € |
| § 38 SGB XI Kombinationsleistung |
| Eine Kombination aus Geld- und Sachleistung Geldleistung |
Pflegestufe I |
225,00 € |
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Pflegestufe II |
430,00 € |
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Pflegestufe III |
685,00 € |
| § 39 SGB XI Verhinderungspflege |
| Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson bis 28 Tage/ bis 1510,00 € im Jahr. |
| § 45 b SGB XI Pflegeleistungsergänzungsgesetz |
Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Kostenerstattung monatlich 100,00 € bzw. 200,00 €; von der Pflegekasse. |
Sozialversicherung
| § 68 BSHG Hilfe zur Pflege |
| Pflegeleistungen wenn keine Einstufung gegeben ist, oder Sachleistung nicht ausreicht und der Pflegebedürftige bedürftig ist. |
| § 69 b BSHG Hilfe in besonderen Lebenslagen |
| Pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen |
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