SEKURA

SEKURA Kranken- & Altenpflege GmbH

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Leistungen der häuslichen Pflege

Das Leistungsangebot

Unsere häusliche Krankenpflege erbringt Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie im Auftrag der Sozialleistungsträger. Darüber hinaus bieten wir unseren Pflegebedürftigen und Kunden zusätzliche Dientstleistungen, wie Haus- und Familienpflege, Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen an.
Diese Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden.

Krankenversicherung

Im Rahmen der Krankenversicherung bieten wir folgende Leistungen an:

§ 37,1 SGB V: Krankenhausersatzpflege

  • zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen,
  • zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts,
  • wenn Krankenhausbehandlungen geboten, aber nicht ausführbar ist

§ 37,2 SGB V: Behandlungspflege

  • zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung

§ 38,1 SGB V : Pflichtleistung

  • Familienpflege, Kinderbetreuung (bei Kindern unter 12 Jahren oder wenn das Kind behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist) bei Verhinderung der Betreuungsperson.

§ 38,2 SGB V : Satzungsleistungen

  • Weiterführung des Haushaltes : Bei eigener Erkrankung und/oder bei pflegebedürftigen Personen im Haushalt.
  • Betreuung/Beaufsichtigung: von Kindern über 12 Jahren

Pflegeversicherung

Wir erbringen nach den Maßgaben des SGB XI, Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität, und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe der gültigen Leistungskomplexe. Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen sie gezielt bei der Pflege vor Ort.

§ 36 SGB XI
Sachleistung bis zu Pflegestufe I 440,00 €
Pflegestufe II 1040,00 €
Pflegestufe III 1510,00 €
Härtefall 1918,00 €
§ 38 SGB XI Kombinationsleistung
Eine Kombination aus Geld- und Sachleistung Geldleistung Pflegestufe I 225,00 €
Pflegestufe II 430,00 €
Pflegestufe III 685,00 €
§ 39 SGB XI Verhinderungspflege
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson bis 28 Tage/ bis 1510,00 € im Jahr.
§ 45 b SGB XI Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Kostenerstattung monatlich 100,00 € bzw. 200,00 €; von der Pflegekasse.

Sozialversicherung

§ 68 BSHG Hilfe zur Pflege
Pflegeleistungen wenn keine Einstufung gegeben ist, oder Sachleistung nicht ausreicht und der Pflegebedürftige bedürftig ist.
§ 69 b BSHG Hilfe in besonderen Lebenslagen
Pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen

Leistungen des Betreuten Wohnens

Basisleistung

Für die Basisleistung erheben wir eine Pauschale zuzüglich der Miete (Betreuungspauschale). Dieses ist in einem separaten Vertrag im Mietvertrag geregelt.
Leistungen der Betreuungspauschale sind:

  1. Das Servicebüro mit koordinierender und beratender Funktion ist täglich zu einer festgelegten Zeit für Sie besetzt und kann auch in Form eines Hausbesuches 1 x wöchentlich genutzt werden.
  2. Das Betreuungspersonal des Betreuten Wohnens besuchen sie mindestens 1 x wöchentlich in ihrer Wohnung.
  3. Kontaktpflege mit Angehörigen der Mieter.
  4. Die Vermittlung von Fremdfirmen bei Einzug oder Reparatur.
  5. Die Organisation und Planung von pflegerischen, betreuerischen oder hauswirtschaftlichen Hilfen.
  6. Organisation und Ausrichten der monatlichen Mietertreffen in Form von Kaffeekränzen oder Grillabende.
  7. Die Organisation und Begleitung von/zu kulturellen und geselligen Anlässen sowie Ausflügen
  8. Mindestens 4 x jährliches jahreszeitliche Basteln.
  9. Die Vermittlung von Fahrdiensten.
  10. 2 x monatliche Gymnastik für Senioren.
  11. Die Hausnotrufanlage wird für Sie, wenn Sie es wünschen, eingerichtet.
  12. Leeren des Briefkastens bei längerer Abwesenheit.
  13. Entgegennehmen von Päckchen und Paketen im Servicebüro von Montag bis Freitag.
  14. Blumenpflege bei längerer Abwesenheit.
  15. Das Pflege- und Betreuungspersonal der SEKURA Kranken- und Altenpflege ist über eine Pflegenotrufnummer jederzeit für Sie erreichbar und anforderbar.

Zusatzleistungen

Neben den Basisleistungen können sie gegen gesondertes Entgeld Zusatzleistungen individuell je nach Bedarf und Wünschen abrufen. Eine Preisliste der jeweiligen Leistungen wird jedem Mieter ausgehändigt und ständig aktualisiert.

Zusatzleistungen können sein:

  • Einsätze durch ausgelösten Haus- oder Pflegenotrufs.
  • Grund- und Behandlungspflegerische Leistungen
  • hauswirtschaftliche Leistungen
  • Betreuungsleistungen
  • Einnahme von Mahlzeiten in der Tagespflege von Montag bis Freitag
  • Einkäufe, Arztbesuche und Besorgungen
  • Begleitung bei Besorgungen
  • Fahrdienste
  • Teilnahme an kulturellen und geselligen Veranstaltungen

Die differenzierte Einzelabrechnung der verschiedenen Dienstleistungen führt nicht nur zu Transparenz sondern auch dazu, dass der Mieter immer prüfen kann, ob die Inanspruchnahme der Leistungen ausreichend oder nötig und gewollt sind.
Dies führt zu selbstbestimmten Wohnen mit ausreichenden Hilfsangeboten und Dienstleistungen. Der Mieter hat nur die zu zahlen, die er individuell für sich benötigt.
Selbstverständlich können alle Hilfs- und Dienstleistungen auch von Angehörigen/ Bekannten oder von anderen Pflegediensten übernommen werden.

Leistungen der Tagespflege

Das Leistungsangebot

Die Tagespflege erbringt Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung und im Auftrag der Sozialleistungsträger. Sie sind Kombinationen aus Betreuung, Pflege, Beschäftigung, Beaufsichtigung, sowie Hin- und Heimfahrten, Unterkunft und Verpflegung.
Die Kosten sind in einem Tagessatz mit der Landesverbänden der Pflegekassen und des örtlichen Sozialhilfeträgers verhandelt.
Dieser Tagessatz setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz der einzelnen Pflegestufen, dem Eigenanteil (Unterkunft und Verpflegung), sowie den Hin- und Heimfahrtpauschalen. Der Eigenanteil ist vom Tagespflegegast selber zu tragen.

Pflegeversicherung

Wir erbringen nach den Maßgaben des SGB XI Leistungen im Bereich der Betreuung, Mobilität und Körperpflege.

§ 36 SGB XI
Sachleistung bis zu Pflegestufe I 440,00 € zzgl. max 220 €
Pflegestufe II 1040,00 € zzgl. max 520 €
Pflegestufe III 1510,00 € zzgl. max 775 €
§ 38 SGB XI Kombinationsleistung
Eine Kombination aus Geld- und Sachleistung Geldleistung Pflegestufe I 225,00 €
Pflegestufe II 430,00 €
Pflegestufe III 685,00 €
§ 39 SGB XI Verhinderungspflege
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson bis 28 Tage/ bis 1510,00 € im Jahr.
§ 45 b SGB XI Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Kostenerstattung monatlich 100,00 bzw. 200,00 € von der Pflegekasse.

Sozialversicherung

§ 68 BSHG Hilfe zur Pflege
Pflegeleistungen wenn keine Einstufung gegeben ist, oder Sachleistung nicht ausreicht und der Pflegebedürftige bedürftig ist.
§ 69 b BSHG Hilfe in besonderen Lebenslagen
Pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen

Privatleistung

Tagespflegeaufenthalt mit der Tagessatz-Berechnung für Pflegestufe 0



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